🔗
die künstlerin Dorit Bialer macht kunst mit playmobil. berliner stereotypen etwa. kann man auch kaufen. (via)
die künstlerin Dorit Bialer macht kunst mit playmobil. berliner stereotypen etwa. kann man auch kaufen. (via)
Nur fürs Protokoll, Springers Hetzblatt Welt spricht von guten Zeiten. Weil Deutschland in den vergangenen Jahren weniger Zinsen zahlte, aufgrund der Zinspolitik der EZB.
http://m.welt.de/wirtschaft/article151670505/Der-wahre-Grund-fuer-Deutschlands-volle-Kassen.html
keine vergewaltigung und kein toter - am ende eine erkenntnis:
“Leicht wird das nicht, das zu lernen: innezuhalten und zu zögern und vielleicht erstmal den Ball flach zu halten. Weil scheinbar alles für das Gegenteil spricht: die simple Technik, der Sog der anderen, die eigene Empörung. Aber wenn wir das nicht lernen, wird der gegenwärtige Alptraum aus Erregung und Desinformation immer schlimmer.”
Stefan Niggemeier: Erfundener Tod eines Flüchtlings. Aber alle haben es sich doch vorstellen können! (uebermedien.de, 28. Januar 2016)
derweil werfen sie übrigens bomben, die schwäbischen terroristen.
ich hoffe wenigstens, donald trump stellt sich der afd in einem tv-duell.
Look up here, I’m in heaven I’ve got scars that can’t be seen I’ve got drama, can’t be stolen Everybody knows me now
Look up here, man, I’m in danger I’ve got nothing left to I’m so high it makes my brain whirl Dropped my cell phone down below Ain’t that just like me
By the time I got to New York I was living like a king Then I used up all my money I was looking for your ass
This way or no way You know, I’ll be free Just like that bluebird Now ain’t that just like me
Oh I’ll be free Just like that bluebird Oh I’ll be free Ain’t that just like me
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
- juli 2012:
Surfen Sie in Polen für 2 Euro im Internet! Buchen Sie ein Vodafone ReisePaket Data 24 Stunden inkl. 25 MB und gehen Sie bei voller Kostenkontrolle ins Internet. Antworten Sie einfach per kostenloser SMS an die 70127 mit dem Wort “Tag” und warten Sie auf die Bestätigungs-SMS. Für ein ReisePaket Data 7 Tage (5 Euro/50 MB) antworten Sie mit “Woche”. Um in den Tarif World Data zu wechseln und für 83,3 Cent/MB zu surfen, senden Sie “World”. Die Buchung eines ReisePaket Data ist in diesem Tarif jedoch nicht möglich. Ihr Vodafone-Team.
- mai 2015:
Surfen Sie in Polen für 2,99 Euro im Internet! Buchen Sie ein Vodafone ReisePaket Data 24 Stunden inkl. 50 MB und gehen Sie bei voller Kostenkontrolle ins Internet. Antworten Sie einfach per kostenloser SMS an die 70127 mit dem Wort “Tag” und warten Sie auf die Bestätigungs-SMS. Für ein ReisePaket Data 7 Tage (9,99 Euro/100 MB) antworten Sie mit “Woche”. Freundliche Grüße, Ihr Vodafone-Team.